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   BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10   

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https://dejure.org/2012,41138
BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10 (https://dejure.org/2012,41138)
BPatG, Entscheidung vom 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10 (https://dejure.org/2012,41138)
BPatG, Entscheidung vom 06. November 2012 - 33 W (pat) 554/10 (https://dejure.org/2012,41138)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "KREDITiNFORM (Wort-Bild-Marke)/CREDITREFORM (Wort-Bild-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichnungskraft der Marke "creditreform"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "KREDITiNFORM (Wort-Bild-Marke)/CREDITREFORM (Wort-Bild-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "KREDITiNFORM (Wort-Bild-Marke)/CREDITREFORM (Wort-Bild-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "KREDITiNFORM (Wort-Bild-Marke)/CREDITREFORM (Wort-Bild-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-Bildmarken "Kreditinform" und "creditreform"

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

    Auszug aus BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10
    In der Regel reicht eine hinreichende klangliche Übereinstimmung aber aus, um die Verwechslungsgefahr zu begründen (BGH GRUR 1999, 241 (Nr. 27) Lions; BGH GRUR 2006, 60 (Nr. 17) coccodrillo; BGH GRUR 2011, 824 (Nr. 26) Kappa; BPatG GRUR 2010, 78 (Nr. 28) Xxero/Zero; BPatG vom 11.11.2011, 33 W (pat) 59/10 (Nr. 76) filterclean plus/FILTER Clean).

    Eine klangliche Ähnlichkeit kann zwar durch einen klar erkennbaren Bedeutungsunterschied ausgeglichen werden (vgl. EuG GRUR Int. 2006, 49 (Nr. 79 f.) MOBILIX/Obelix; BGH GRUR 2011, 824 (Nr. 28) Kappa).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10
    Eine Erhöhung der Kennzeichnungskraft ist auch im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen, wenn sie unstreitig, durch präsente glaubhafte Mittel zweifelsfrei belegt oder amtsbekannt ist (BGH GRUR 2006, 859 (Nr. 33) Malteserkreuz; BPatGE 38, 105, 109 ff. Lindora/Linola).

    Für die Beurteilung der klanglichen Ähnlichkeit ist bei solchen Marken regelmäßig das Wortelement maßgeblich, wenn es kennzeichnungskräftig ist; denn das Wortelement einer solchen Marke bietet die einfachste Möglichkeit der Benennung (BGH GRUR 2001, 1158 (Nr. 33) Dorf MÜNSTERLAND; BGH GRUR 2006, 859 (Nr. 29) Malteserkreuz; BGH GRUR 2009, 1055 (Nr. 28) airdsl).

  • EuG, 27.10.2005 - T-336/03

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM AB, DIE MARKE

    Auszug aus BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10
    Eine klangliche Ähnlichkeit kann zwar durch einen klar erkennbaren Bedeutungsunterschied ausgeglichen werden (vgl. EuG GRUR Int. 2006, 49 (Nr. 79 f.) MOBILIX/Obelix; BGH GRUR 2011, 824 (Nr. 28) Kappa).
  • BPatG, 05.06.2012 - 27 W (pat) 159/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "manga (Wort-Bildmarke)/MANGO"- klangliche

    Auszug aus BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10
    Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr die Zeichen in der Regel nicht gemeinsam wahrnimmt, sondern das eine Zeichen mit seiner mehr oder weniger genauen Erinnerung an das andere Zeichen vergleichen wird (vgl. BPatG vom 05.06.2012, 27 W (pat) 159/10 (Nr. 41) manga/MANGO).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10
    Für die Beurteilung der klanglichen Ähnlichkeit ist bei solchen Marken regelmäßig das Wortelement maßgeblich, wenn es kennzeichnungskräftig ist; denn das Wortelement einer solchen Marke bietet die einfachste Möglichkeit der Benennung (BGH GRUR 2001, 1158 (Nr. 33) Dorf MÜNSTERLAND; BGH GRUR 2006, 859 (Nr. 29) Malteserkreuz; BGH GRUR 2009, 1055 (Nr. 28) airdsl).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder  -ähnlichkeit, der Markenidentität oder  -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387 (Nr. 22 f.) Sabèl/Puma; EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 48) BAINBRIDGE; BGH GRUR 2005, 513 (Nr. 13) MEY/Ella May).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10
    Die beiderseitigen Waren und Dienstleistungen sind einander dann ähnlich, wenn sich aus einer Würdigung aller erheblichen Umstände ergibt, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus demselben oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen  (EuGH GRUR 1998, 922 Nr. 23 ff. Canon; BGH GRUR 2009, 484 Nr. 25 ff. Metrobus; Hacker in Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rn. 58).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10
    Die beiderseitigen Waren und Dienstleistungen sind einander dann ähnlich, wenn sich aus einer Würdigung aller erheblichen Umstände ergibt, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus demselben oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen  (EuGH GRUR 1998, 922 Nr. 23 ff. Canon; BGH GRUR 2009, 484 Nr. 25 ff. Metrobus; Hacker in Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rn. 58).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10
    Maßgeblich sind vielmehr neben den Eigenschaften, die die Marke von Haus aus aufweist der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geographische Verbreitung und Dauer der Benutzung der Marke, der für die Marke betriebenen Werbeaufwand und der Teil der beteiligten Verkehrskreise, der die Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt (EuGH GRUR Int. 1999, 734 (Nr. 23 f.) Lloyd; BGH GRUR 2009, 766 (Nr. 30) Stofffähnchen).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 06.11.2012 - 33 W (pat) 554/10
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder  -ähnlichkeit, der Markenidentität oder  -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387 (Nr. 22 f.) Sabèl/Puma; EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 48) BAINBRIDGE; BGH GRUR 2005, 513 (Nr. 13) MEY/Ella May).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

  • BPatG, 21.04.2009 - 24 W (pat) 37/08

    Zero ./. "Xxero Luxury Cosmetics" - Verwechslungsgefahr bei klanglicher

  • BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche;

  • BPatG, 11.11.2011 - 33 W (pat) 59/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "filterclean plus/FILTER Clean/FILTER Clean

  • BPatG, 24.05.2017 - 26 W (pat) 4/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Domnic.de (Wort-Bild-Marke)/DomiNIC" - keine

    a) Da allein von den im Register eingetragenen Waren und Dienstleistungen auszugehen ist, kommt es nicht darauf an, für welche Waren und Dienstleistungen die Marken tatsächlich im Verkehr eingesetzt werden und welcher Art die tatsächlichen Umstände der Benutzung sind, weil Vermarktungsstrategien oder Marketingkonzeptionen jederzeit geändert werden können (BGH GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX, juris-Tz. 21; GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24, juris-Tz. 50; GRUR 1999, 245, 247 - LIBERO, juris-Tz. 36; 1998, 1034, 1036 - Makalu, juris-Tz 31; BPatG 33 W (pat) 554/10 - KREDIT iNFORM/CREDITREFORM).
  • BPatG, 30.05.2022 - 26 W (pat) 596/20
    Da allein von den im Register eingetragenen Waren und Dienstleistungen auszugehen ist, kommt es nicht darauf an, für welche Waren und Dienstleistungen die Marken tatsächlich im Verkehr eingesetzt werden und welcher Art die tatsächlichen Umstände der Benutzung sind, weil Vermarktungsstrategien oder Marketingkonzeptionen jederzeit geändert werden können (EuGH GRUR 2020, 640 Rdnr. 72 - BLACK LABEL/LABELL; BGH GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX, Juris-Tz. 21; GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24, Juris-Tz. 50; GRUR 1999, 245, 247 - LIBERO, Juris-Tz. 36; 1998, 1034, 1036 - Makalu, Juris-Tz 31; BPatG 33 W (pat) 554/10 - KREDIT iNFOM/CREDITREFORM).
  • BPatG, 05.02.2019 - 27 W (pat) 104/16
    Zudem handelt es sich bei den Vergleichszeichen, auch wenn sie jeweils nur zwei Silben aufweisen, doch im Hinblick auf die Länge dieser Silben und die Buchstabenanzahl insgesamt (9 Buchstaben) um eher längere Wörter, bei denen Abweichungen - gerade in der Wortmitte - nicht so stark ins Gewicht fallen (vgl. BPatG, 33 W (pat) 554/10 - Kreditinform/Creditreform, abrufbar unter juris.de; Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 282, 287).
  • BPatG, 09.10.2015 - 29 W (pat) 578/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "astral PERSONALSERVICE (Wort-Bild-Marke)/ASTRAL

    Es ist daher allein die Registerlage maßgeblich, d. h. es ist von den im Register eingetragenen Dienstleistungen auszugehen, nicht aber von denen für welche die Marken tatsächlich im Verkehr eingesetzt werden (BGH GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24; GRUR 1999, 245, 247 LIBERO; BPatG, Beschluss vom 06.11.2012, 33 W (pat) 554/10; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 9 Rn. 71; Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 14 Rn. 686).
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